Der Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg hat sich am Mittwoch auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Auswertung der Modellregion Oranienburg befasst. Zum vorgelegten Evaluationsbericht bezog auch die Stadt Oranienburg mit ihren Hinweisen schriftlich Stellung und machte gleichzeitig gegenüber dem Land noch einmal eindringlich auf die hohen finanziellen Auswirkungen der systematischen Kampfmittelsuche auf den Stadthaushalt aufmerksam.
Nicole Walter-Mundt, CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses, kommentiert:
„Die Modellregion Oranienburg zur Beschleunigung der Bombensuche wurde in den zurückliegenden fünf Jahren unter Federführung der CDU im Innenministerium mit Leben gefüllt. Die 13 zusätzliche Stellen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) und eine stärkere finanzielle Unterstützung haben erfolgreich dazu beigetragen, dass die Kampfmittelsuche auf dem Gebiet der Stadt Oranienburg beschleunigt werden konnte.“ Dennoch, so die CDU-Politikerin, offenbaren der Bericht der Landesregierung und die Stellungnahme der Stadt Oranienburg weitere Optimierungspotenziale.
„Leider konnte Innenministerin Katrin Lange dem Ausschuss heute nicht darlegen, wie sie die Modellregion Oranienburg in eine Kompetenzregion Kampfmittelbeseitigung überführen und ausgestalten möchte. Gleichzeitig bleibt auch nach mehrmaligem nachhaken unklar, wie es künftig mit der für Oranienburg wichtigen Teilkostenerstattung für kostenintensive Maßnahmen der Grundwassererhaltung weiter geht“, kritisiert Nicole Walter-Mundt. „Es darf nicht sein, dass die Stadt künftig wieder auf einem Großteil der Kosten der Kampfmittelsuche sitzen bleibt“, so die CDU-Politikerin abschließend.
Als Antwort auf die im Ausschuss offen gebliebenen Fragen, die Modellregion Oranienburg zügig in eine Kompetenzregion für Kampfmittelbeseitigung zu überführen, die durch die Stadt dargelegten Optimierungspotenziale gesetzlich zu regeln und die finanzielle Unterstützung des Landes zu sichern, hat die CDU-Fraktion heute einen Antrag für das nächste Plenum des Landtages am 26. und 27. März eingebracht.
Die wichtigsten Forderungen des Antrages:
1. Gemeinsam mit der Stadt Oranienburg, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Brandenburg, der Bundeswehr, Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen ist ein Konzept zur schrittweisen Überführung der Modellregion in eine Kompetenzregion für Kampfmittelbeseitigung zu erarbeiten.
2. Dem Landtag ist bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 ein Gesetzentwurf vorzulegen.
a) Zur Verstetigung der im Ordnungsbehördengesetz befristeten Regelungen, insbesondere die in § 44 enthaltene (Teil-)kostenerstattung für Maßnahmen der Grundwassererhaltung und zur Überführung der Modellregion in eine Kompetenzregion.
b) Zur Einräumung eines Vorrangs der Kampfmittelräumung gegenüber dem Naturschutz, da es sich dabei nicht um eine Baumaßnahme, sondern um eine im überwiegenden öffentlichen Interesse liegende Gefahrenabwehr handelt.
3. Die finanzielle Untersetzung im Haushalt des Landes für den Bereich der Kampfmittelbeseitigung ist mindestens auf dem bestehenden Niveau fortzuschreiben und die Stadt Oranienburg soll finanziell stärker bei den Kosten im Rahmen der vor- und nachbereitenden Maßnahmen der systematischen Kampfmittelsuche unterstützt werden.
4. Das Land soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Oranienburg als nationale Kompetenzregion für Kampfmittelbeseitigung anerkannt und entsprechend in Förderprogramme des Bundes eingebunden wird, dass der bestehende Hilfsfonds des Bundes weiter ausgebaut und verstetigt wird und dass der Bund die Wasserstraßen auf dem Gebiet der Stadt Oranienburg ebenfalls systematisch nach Kampfmitteln absucht.
5. Die Einrichtung eines Innovations- und Technologiezentrums Kampfmittelbeseitigung in Oranienburg zu prüfen, das als zentrale Plattform für Forschung, Entwicklung, Ausbildung und Wissenstransfer fungieren soll.
6. Ein Netzwerk brandenburgischer und bundesdeutscher Kommunen mit Kampfmittelbelastung zu initiieren, das Oranienburg als zentrale Anlaufstelle und Wissensdrehscheibe nutzt.
7. Die bestehenden Hürden bei Nutzungsartenänderungen in Bestandsgebäuden durch gesetzliche Regelung abzubauen, sofern im Rahmen einer Nutzungsartenänderung kein Eingriff in den Boden erforderlich ist.