Soforthilfe des Landes für Kleinunternehmer und Freiberufler steht

20.03.2020, 20:17 Uhr | Oranienburg
Nicole Walter-Mundt begrüßt Soforthilfen des Landes für Kleinunternehmer und Selbständige, Foto: Andreas Herz
Nicole Walter-Mundt begrüßt Soforthilfen des Landes für Kleinunternehmer und Selbständige, Foto: Andreas Herz

Die Landesregierung hat für nächste Woche Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Freiberufler angekündigt. Diese können Zuschüsse zwischen 9.000 und 60.000 Euro beantragen. Das Programm soll am 25. März über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) starten.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Walter-Mundt kommentiert am Abend: „Das Soforthilfeprogramm der Landesregierung richtet sich gezielt an kleine Unternehmer und Selbständige, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind. Um Liquiditätsengpässe aufzufangen, sollen nun unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9.000 und 60.000 Euro an Zuschüssen gewährt werden. Diese müssen im Gegensatz zu Krediten nicht zurückgezahlt werden. Darauf können sich ab Mittwoch nun auch die Unternehmer und Freiberufler aus Leegebruch, Liebenwalde und Oranienburg stützen.“

Der Haushaltsausschuss des Landtages hatte unter der Woche bereits außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7,5 Mio. Euro zugestimmt, um so schnell wie möglich mit den geplanten Hilfsmaßnahmen beginnen zu können. Diese Mittel sollen nach Beschluss des Nachtragshaushalts für 2020 aus dem Rettungsschirm des Landes Brandenburg von insgesamt 1 Milliarde Euro nochmals verstärkt werden.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu  9.000,- EUR,

bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,

bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,

bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen online auf der Seite der ILB veröffentlicht. https://www.ilb.de/de/index.html

aktualisiert von Christian Howe, 07.10.2022, 22:06 Uhr