Abstandsregel für Windkraftanlagen kommt

CDU-Fraktion setzt 1000-Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung durch

18.11.2021, 16:06 Uhr | Oranienburg
Landeskabinett billigt Schutzabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten ein, Foto: pixabay
Landeskabinett billigt Schutzabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten ein, Foto: pixabay

In den zurückliegenden Jahren kam es immer wieder zu Protesten von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Errichtung von Windenergieanlagen, weil diese in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Wohnbebauung errichtet werden sollten. So auch 2015 in Oranienburg-Süd. Damals plante ein Investor zwei Anlagen auf einer Fläche zwischen dem Rewe-Lager und dem Fuhrbetrieb Fromm entlang der B96 neu. Die Bürger der benachbarten Wohnsiedlung liefen jedoch dagegen Sturm. Sie befürchteten eine erhebliche Einschränkung an Lebensqualität durch Lärmbelästigung und einen Wertverlust ihrer Grundstücke. Eine Unterschriften-Aktion der CDU vor Ort brachte die Investorenpläne im Stadtparlament schließlich zu Fall.

Die Konflikte im Zuge des Ausbaus der Windenergie und die Forderungen nach höheren Mindestabständen für Windenergieanlagen sind also nicht neu. Brandenburgweit gab es in den zurückliegenden Jahren viele solcher Geschichten wie jene in Oranienburg-Süd. Für mehr Planungssicherheit und vor allem um den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern stärker Rechnung zu tragen, möchte die brandenburgische Landesregierung auf Betreiben der CDU nun ein Gesetz auf den Weg bringen, welches die Abstandsregelung für neue Windenergieanlagen auf mindestens 1000 Metern festschreibt. Das Landeskabinett hat den Gesetzesentwurf aus dem Hause von Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) bereits unter der Woche beschlossen.

Die Landtagsabgeordnete und infrastrukturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Nicole Walter-Mundt begrüßt, dass innerhalb der Landesregierung nun eine Einigung erzielt werden konnte, welche die Belange der Bürgerinnen und Bürger beim Windkraftausbau stärker in den Mittelpunkt rückt. „1000 Meter Mindestabstand zur vorhandenen Wohnbebauung ist die Richtschnur für künftige Investorenpläne. Das ist ein gutes Ergebnis und kann vor Ort zu mehr Akzeptanz für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien führen“, bekräftigt Nicole Walter-Mundt. 

Für das Gesetz macht die Landesregierung Brandenburgs von der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch Gebrauch und setzt damit gleichzeitig ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

aktualisiert von Christian Howe, 07.10.2022, 22:11 Uhr